Undurchsichtiger Vertragsabschluss!

11.02.2016

FDP fordert sofortige Aufklärung zu „Kirchplatz 9“ und „Dippelmühle“

„Weswegen hat man einen solch nachteilhaften Vertrag unterschrieben?“ Diese Frage stellt sich die FDP-Fraktion nach Aufdeckung des Mietvertrages zum Objekt „Kirchplatz 9″ und rechnet auch beim Vertragsabschluss zur „Dippelmühle“ aus dem Jahr 2007  mit weiteren Ungereimtheiten, die schnellstens aufgeklärt werden müssen.

Gemäß Beschlussvorlage 1750/18 wird in der kommenden HFA-Sitzung die Änderung des Mietvertrages betreffend des Objektes „Kirchplatz 9“ vorgeschlagen. In der Anlage ist der ursprüngliche Mietvertrag zu dem Objekt beigefügt, welcher durch den damaligen Bürgermeister Herrn Hartmut H. Boehmer und dem damaligen Ersten Stadtrat Herrn Lothar Seitz (SPD) im Jahr 2002 unterschrieben worden ist.

Hierzu nimmt FDP-Fraktionsvorsitzender Bernd Böhle ausführlich Stellung:

„Nach Durchsicht dieses Mietvertrages ist auffällig geworden, dass dieser Kontrakt erhebliche Nachteile für die Kreisstadt Bad Hersfeld beinhaltet. So wurde unverständlicherweise damals vereinbart, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird und eine Kündigung des Mietvertrages nur im beidseitigen Einverständnis zwischen dem Vermieter und der Stadt Bad Hersfeld möglich ist.

Als der Vermieter im Herbst 2013 bezüglich der Auflösung des Mietvertrages kontaktiert worden ist, verwies dieser auf die o. g. Vertragsklausel und erklärte sich nur dann zur Kündigung bereit, sofern die Stadt Bad Hersfeld eine Ablösesumme von 750.000 Euro ihm zahlen würde. Nach weiteren Verhandlungen wird nun vorgeschlagen, den Vertrag abzuändern, so dass dieser bis längstens 2027 läuft.

Eine solche Art von Verträgen ist allgemein nicht üblich. Wir sind sehr verwundert, wie man einen solch nachteiligen Vertrag für die Stadt Bad Hersfeld unterschreiben konnte. Über die Gründe können wir derzeit aber nur spekulieren, deshalb fordern wir schnellstens Aufklärung.

Für die nächste Stadtverordnetenversammlung haben wir daher eine Anfrage an den Magistrat gestellt, um herauszufinden, ob noch weitere Verträge mit ähnlich negativen Vertragskonditionen für die Stadt bestehen. Insbesondere interessiert uns hierbei der Vertrag zur „Dippelmühle“ aus dem Jahr 2007.“