Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion bezüglich Sachstand „Konrad-Zuse-Scheune“

15.05.2018

Am 12. April 2018 stellte die FDP-Stadtverordnetenfraktion eine Anfrage an die Stadt Bad Hersfeld bezüglich dem aktuellen Sachstand der „Konrad-Zuse-Scheune“, nachfolgend der originale Wortlaut der Anfrage:

Sachverhalt: Im Zuge des Baues der „Zuse-Höfe“, wurde dem Investor auferlegt, die „Konrad-Zuse-Scheune“ zu erhalten und zu sanieren.

Daher wird der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld gemäß §50 HGO um Beantwortung der folgenden Anfrage gebeten:
Wie stellt sich der rechtliche Stand zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen dar?
Welche Möglichkeiten hat die Stadt diese durchzusetzen.
Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus?
Gibt es Gespräche mit dem Investor im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung?

Am 08. Mai 2018 erhielt die FDP-Stadtverordnetenfraktion die folgende Antwort aus dem Fachbereich Technische Verwaltung der Stadt Bad Hersfeld:

Beantwortung der Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion bezüglich Sachstand „Konrad-Zuse-Scheune“
AF/0047/19

Zu 1.:
Derzeit gibt es einen Modernisierungsvertrag, der den Eigentümer zur Herstellung und Sanierung des Gebäudes verpflichtet. Der Eigentümer hat Klage erhoben, da er wegen Schadstoffe keine Möglichkeit zur Umsetzung sieht.
Der Abrissantrag wurde von Seiten der Stadt abgelehnt. Der Widerspruch wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Daraufhin hat der Eigentümer die Stadt auf Erteilung der Abrissgenehmigung verklagt. Das Landesamt für Denkmalpflege hat in einer rechtlichen Stellungnahme der Stadt Beistand geleistet.

Zu 2.:
Derzeit warten die Parteien auf die Terminierung des Gerichtes, was noch in diesem Jahr erfolgen soll.

Zu 3.:
Erst wenn der Gerichtstermin durchgeführt wurde, kann über das weitere Vorgehen ein Zeitplan erstellt werden.

Zu 4.:
Vergleichsvorschläge werden von Dritten ins Gespräch gebracht. Die Verwaltung sieht derzeit nach wie vor keine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer und es gibt auch keine Gespräche darüber.

Die Originaldokumente sind online verfügbar unter:
Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion
Antwort der Stadt Bad Hersfeld