FDP kritisiert erneute Terminverschiebung zur Abstimmung zur Windkraft

07.06.2016

Das Regierungspräsidium Kassel will den Teilregionalplan Energie von den Mitgliedern der alten Regionalversammlung erst im September dieses Jahres abstimmen lassen, bisher sollte das am 11. Juli geschehen.

„Die finale Entscheidung zur Windkraft nach jahrelangen Diskussionen im Juli kurz vor der Sommerpause abhalten zu wollen, war bereits mehr als grenzwertig“, so der Landtagsabgeordnete und Bezirksvorsitzende Jürgen Lenders (Fulda).

Daher habe die FDP bereits im Vorfeld gefordert, die Entscheidung von den neu gewählten Mitgliedern der Regionalversammlung fällen zu lassen, zumal bei mehr als 32.000 Einwendungen in der Kürze der Zeit nur im Galoppritt die Entscheidungen getroffen werden können. Wegen eines mangelhaften Avifaunakonzeptes durch die Obere Naturschutzbehörde müssen jetzt 4000 Hektar erneut begutachtet werden und die Vorrangfläche wird wahrscheinlich auf nur 1,8 Prozent reduziert werden.

„Dies ist in unseren Augen ein höchst undemokratisches Vorgehen“, so Lenders weiter, da die Kommunalwahl auch eine Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Sachen Windvorranggebiete und Windparks gewesen sei. Die jetzt erst geplante Neukonstituierung am 14. November ist undemokratisch.

Für Dieter Schütz (Willingen), FDP-Mitglied in der aktuellen Regionalversammlung und stellvertretender Bezirksvorsitzender, ist dieses Vorgehensweise als „ein Durchpeitschen falscher Bewertungen“  inakzeptabel. Von der gesamten Vorrangfläche in Nord- und Osthessen (ca. 18.500 Hektar) müssten jetzt aktuell  4000 Hektar wegen des Avifaunakonzeptes neu bewertet werden.

Wie viele Vorranggebiete damit wegfallen, sei unklar. Nach dieser neuerlichen Verzögerung, nur weil die Obere Naturschutzbehörde ihre Hausaufgaben nicht gemacht habe, könne die Entscheidung nur lauten, die neue Regionalversammlung über die Windkraftpläne entscheiden zu lassen. Somit erhalte die Verwaltung weitere Zeit, um alle Einwendungen tatsächlich ausreichend bewerten zu können und wichtige Wirtschaftlichkeitsüberprüfung en vorzunehmen.

Die berechtigten Bedenken in unseren von den Windkraftplänen betroffenen Städten und Gemeinden bei  Themen wie Tourismus und Landschaftsbild als Wirtschaftsgrundlage, Schutz des  Grundwassers, selbstbestimmte Planungshoheit der Kommunen, Umzingelung der Orte von Windkraftanlagen, Pietätabstände zu Ruheforsten sowie Abstandsregelungen für Einzelgehöfte und Kleinsiedlungen sind nicht detailgenau beschieden worden. Im Haupt- und Planungsausschuss am vergangenen Freitag wurden all diese mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen quasi mit nur einem Fingerstrich weggestimmt. Dies ist  kein bürgerfreundlicher Weg. „Die Menschen lieben ihre ländliche Heimat, sie haben sich bewusst dafür entschieden, hier zu leben und wollen keine Industriegebiete mitten im Wald, die in erster Linie Hessen Forst zu Gute kommen“, so Schütz abschließend.