Kein Sonderstatus für das Buchcafé – Alle Vereine sind wichtig!

23.12.2018

In einem Leserbrief vom 21.12.2018 unterstellt Frau Monika Schmidt, Vorstandsmitglied des Buchcafé, den Freien Demokraten „unredliche Vorwürfe“ und zudem Falschaussagen bezüglich der Förderung des Vereins durch die Kreisstadt Bad Hersfeld.

Hierzu nimmt die FDP-Stadtverordnetenfraktion wie folgt Stellung:

„Als langjährige Stadtverordnete der Grünen sollte Frau Schmidt eigentlich wissen, dass die Behauptung, dass es sich bei dem Zuschuss für das Buchcafé um eine Kultursubvention handelt, haushaltsrechtlich völlig absurd ist. Tatsächlich handelt es sich um eine reine Vereinsförderung, wofür, wie bei jedem anderen Verein auch, ein Verwendungsnachweis bei der Stadt einzureichen ist.

Ebenso zeigt bereits der Vereinsname (e. V. geführt), dass die Förderung der Kultur Satzungszweck ist und somit auch die entsprechende Vereinsarbeit erfordert. Frau Schmidt irrt daher komplett, wenn sie den städtischen Zuschuss nur für das Kulturangebot, nicht aber für die Vereinsarbeit gewährt wissen will.

Die FDP tritt bereits seit 2011 stets dafür ein, dass die Zuschüsse für die Vereinsarbeit nicht durch die subjektive Wahrnehmung der Politik, sondern anhand eines objektiven Kriterienkataloges durch die Stadt festgelegt werden sollte. Daher wehren wir uns auch entschieden gegen den unglaublichen Vorwurf, wir wollten Zwietracht zwischen den Vereinen und dem Buchcafé säen. Dies wäre im Übrigen auch nicht nötig, denn diese Saat ist leider, durch das Agieren des Kulturvereins, schon vor längerer Zeit aufgegangen.

Die FDP hat sich noch nie grundsätzlich gegen die Förderung des Buchcafés ausgesprochen, sondern war ganz einfach gegen die Erhöhung um weitere 5.000 Euro von 55.000 Euro auf 60.000 Euro. Auch dies sollte Frau Schmidt wissen, da sie selbst als Zuschauerin während der Haushaltssitzung des Haupt- und Finanzausschusses anwesend war. Wir halten 55.000 Euro für eine enorme und ausreichende Unterstützung seitens der Stadt. Es bleibt abzuwarten, wie lange diese freiwilligen Leistungen von der Stadt noch aufrechterhalten werden können.

Abschließend legt die FDP-Fraktion Wert darauf festzustellen, dass der Satzungszweck des Buchcafés nicht über denen anderer Vereine einzuordnen ist. Die in Paragraph 52 der Abgabenordnung aufgeführten 25 förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecke stehen alle auf einer Stufe, sind gleichberechtigt. Daher sind für die FDP alle Vereine in unserer Stadt gleichermaßen wichtig. Wir sind deshalb aber keineswegs gegen das Buchcafé selbst.“